Kannibale, sagt der Duden, ist:

1. Angehöšriger eines Naturvolkes, das auch Fleisch von Menschen verzehrt.
2. (abwertend) rohe, brutale Person.

Übrigens gilt dies auch für weibliche, die man dann Kannibalin nennt.

Als kannibalisch gilt, wer als barbarisch, brutal, gnadenlos, grausam, herzlos, schonungslos, unbarmherzig, unerbittlich, ungerŸührt, unmenschlich oder verroht bezeichnet wird.

In diesen Fällen, ebenso wie für jene unter Ziffer 2 oben, ist der Verzehr von Menschenfleisch keine Voraussetzung

Jetzt aber zur Sache. In Bayern, soviel ist gewiss, gehören Kannibalen der Kategorie 1. schon per se nicht zum Volksstamm der Eingesessenen. Zwar nagt der gepflegte Wirtshausgeher oder Biergärtler ebenfalls so manchen Knochen überaus gewissenhaft bis zum letzten, mikroskopisch kleinsten Teilchen ab, jedoch handelt es sich dabei, in aller Regel jedenfalls, um Hendl, Fisch, Ripperl oder anderes Geknoche aus dem Leib eines Rindes, Ochsen oder Schweines. Wäre darunter aus Versehen der Teil eines Menschen, würde selbiges aufgrund der EU-Herkunftskennzeichnungspflicht sofort auffallen. Weil das so ist, kann Mensch in Bayern als Verzehrstoff kategorisch ausgeschlossen werden.

Dieserart Definition sollte, nein, muss, dringend in den Duden eingereiht werden. Erstens würde es deutlich zu Versachlichung beitragen und zweitens jedwedes Fleisch versehen mit dem Label Grown Up and abg’murkst in Bavaria sehr schnell zum internationalen Standard für Güte erster Qualität erheben – ein neues Gütesiegel eben, auf das Verlass wäre.

Selbstverständlich könnten Bauern aus Bayern dann auch Lizenzen an auswärtige Landwirte vergeben, wenn, und das wäre entscheidend, der bayerische Bauer dem Lizenznehmer die besondere Güte seiner Fleischwaren zertifiziert. Ein solches Label könnte dann lauten: Under Bavarian Licence for Grown Up and abg’murkst Cattle of Bavarian Standard. Bei Fisch müsste Cattle natürlich  durch Fish ersetzt werden.

Es ist einleuchtend und ohne Weiteres zu erkennen, bei gutem Willen jedenfalls, dass es zum Erlass entsprechender Gesetze und Regularien hierfür mindestens einer eigenen Hauptabteilung im Landwirtschaftsministerium bedürfte, wenn nicht sogar eines eigenen Ministeriums. Geeignetes Personal, das sich mit Ochsen, Hühnern und Kühen auskennt, gäbe  es in Bayern zu Hauff. Beweis: Bezeichnungen, wie z.B. blöder Ochse, blöde Henna oder dumme Kuh, belegen, wie elementar dieses Denken bereits im Sprachgebrauch verwurzelt ist.

In diesem Sinn werde ich eine entsprechende Eingabe ausarbeiten und unserem verehrten Ministerpräsidenten zustellen. Übrigens fällt mir dabei ein, dass es beim Ochsen noch eine Steigerung gäbe, nämlich Hornochse.

Gerne nehme ich Ihre Ratschläge und Empfehlungen entgegen.

 Foto: Creative Commons Lizenz, flickr,Stefan Berndt